Ein Vermächtnis, das Sinn stiftet
Möchten Sie auch über Ihr Leben hinaus Gutes tun? Mit einem Testament können Sie die Stiftung Südkurve in Ihrem Nachlass berücksichtigen. So kann ein Teil Ihres Vermögens gezielt dazu eingesetzt werden, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen.
Ihre Familie steht an erster Stelle: Ehepartner, Kinder und Eltern haben gesetzlich Anspruch auf einen Pflichtteil Ihres Nachlasses. Über das darüber hinausgehende Vermögen können Sie frei verfügen. Sie können die Stiftung Südkurve als Miterbin einsetzen. Gibt es keine pflichtteilsberechtigten Erben, ist sogar eine Einsetzung der Stiftung als Alleinerbin möglich.
Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie die Stiftung Südkurve mit einer Geld- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass bedenken. Die Stiftung Südkurve wird dabei nicht Erbe, hat aber gegenüber den Erben einen Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass.
Bei bestimmten Versicherungsarten können Sie die Begünstigten im Todesfall frei festlegen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Stiftung Südkurve als begünstigte Organisation einzusetzen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Versicherung.
Auskünfte darüber, wie ein Testament oder Legat seine Zweckbestimmung erfüllt, erhalten Sie bei Notaren, Treuhändern, Rechtsanwälten, Banken und Erbschaftsämtern.
Gerne unterstützt Sie unsere Fachperson Elisabeth Kunz auch bei den nötigen Vorbereitungen und Formalitäten. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.